Tätigkeitsschwerpunkte

RAin BuebDie Kanzlei ist vor allem in den Rechtsgebieten Miet- und WEG-Recht, Immobilienrecht, Werkvertrags- und privates Baurecht sowie Gesellschaftsrecht tätig.

Immobilienrecht
unter anderem:
  • Entwurf und Prüfung von Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträgen (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Teilflächen, Bauplätze, Kauf vom Bauträger, Erwerb von Erbbaurechten)
  • Rechtliche Begleitung und Vorbereitung von Aufteilung in Wohnungseigentum
 
Gesellschaftsrecht
insbesondere:
  • Vorbereitung und rechtliche Beratung bei Gesellschaftsgründungen
  • Gesellschafts – und Gesellschafterverträge (GbR, GmbH, GmbH & Co. KG)
  • Kauf und Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Rechtliche Beratung bei Geschäftsformänderungen
  • Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen
 
Mietrecht (privat und gewerblich)
Wir vertreten Vermieter und Mieter bei der Anbahnung von Mietverhältnissen, bei Problemen während des laufenden Mietverhältnisses und bei der Beendigung von Mietverhältnissen. Dies beinhaltet insbesondere:
  • Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Rechte und Pflichten in laufenden oder bereits beendeten Mietverhältnissen
  • Mieterhöhungen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Minderungen bei Mängeln der Mietwohnung
  • Abmahnungen
  • Kündigungen / Räumungsklagen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Probleme um Schönheitsreparaturklauseln
  • Gewerbemietrecht
  • nachbarschaftliche Rechte und Pflichten
 
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt bei der Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.
Typische Rechtsfragen sind in diesem Zusammenhang:
  • die Begründung des Wohnungseigentums
  • die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander
  • die Verwaltung des Wohnungseigentums
  • Besonderheiten bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungseigentum
  • Unsicherheiten bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum
  • Notwendigkeit und/oder Durchführbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen
  • Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung
  • Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung
 
Werkvertrags- und privates Baurecht
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf:
  • Erstellung von Werk- und Bauverträgen, auch unter Einbeziehung der VOB/B
  • Problemlösung während der Bauphase
  • Durchsetzung von Werklohnansprüchen / Architektenhonoraren
  • Durchsetzung von Mängelrechten
  • Beweissicherung
 

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